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Der Energieausweis ist ein Dokument, welches den Energieverbrauch ihrer Immobilie angibt.

Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung eines Wohnhauses oder einer Wohnung pflicht. Er gehört zu den Gebäude-Dokumenten.

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise: Der bedarfsgerechte Energieausweis und der verbrauchsorientierte Energieausweis.
Für Gebäude oder Wohnungen die vor dem Jahr 1995 errichtet wurden, ist der bedarfsgerechte Energieausweis verpflichtend. Bei einem Hausbau nach 1995 ist auch der verbrauchsorientierte Energieausweis zulässig. Hierfür muss eine lückenlose 3-jährige Aufzeichnung aller Energieverbräuche vorhanden sein. Bei dem bedarfsgerechten Energieausweis werden alle Bauteile der Gebäudehülle und der Heizungsanlage erfasst. Anschließend wird damit der Energieverbrauch berechnet.
In einem Diagramm wird der vergleichbare Energieverbrauch dargestellt.